Arbeitsrecht

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Im Arbeitsrecht in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit sind wir Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ob beispielsweise zum Thema Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Kündigung, Elternzeit und Elterngeld oder auch wenn es um einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung geht – Sie können bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Expertise setzen.

Im Nachgang eines persönlichen Gesprächs teilen wir Ihnen direkt mit, ob es sich lohnt, in Ihrem Fall rechtliche Schritte einzuleiten, und welche Erfolgsaussichten diese haben. Natürlich vertreten wir Sie auch in außergerichtlichen Verhandlungen oder in Verfahren vor dem Arbeitsgericht – in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit.

Beratung von Arbeitnehmern bei Kündigung: Klagefrist ist kurz! 

Häufig wenden sich Arbeitnehmer an uns, denen eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen wurde. Gegen diese Kündigung kann man sich wehren, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war: man kann Kündigungsschutzklage erheben.

Wichtig ist aber: eine Kündigungsschutzklage kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben! Nur wenn man diese Frist einhält, kann das Gericht überprüfen, ob die (fristlose) Kündigung wirksam war oder nicht. Ist die Kündigung nicht wirksam, besteht der Arbeitsvertrag fort. Diese Frist zu beachten, ist deshalb von größter Bedeutung – auch für mögliche Ansprüche auf eine Abfindung.

Wurde Ihnen gekündigt? Dann zögern Sie nicht, sich schnell bei uns zu melden, damit wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung rechtzeitig prüfen und Kündigungsschutzklage erheben können! Sie erreichen uns in Köln 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de  oder über unser Kontaktformular!

Beratung von Arbeitgebern: Arbeitsverträge, kollektives Arbeitsrecht etc.

Arbeitgeber beraten und vertreten wir natürlich in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts, entweder in einzelnen Fällen oder im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit – angefangen bei der Ausgestaltung des Bewerbungsgesprächs, über Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zu Abmahnung, (fristlosen) Kündigung, Aufhebungsvertrag und ggf. Abfindung. Wesentlicher Teil unserer Arbeit ist hier auch das Erstellen von individuellen Arbeitsverträgen, in denen Rechte und Pflichten der Parteien genau geregelt werden.

Ebenso beraten und vertreten wir Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht und sind Ansprechpartner für Themen rund um den Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifverträge.

Sie sind Arbeitgeber und auf der Suche nach verlässlicher Unterstützung im Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns in Köln 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de  oder über unser Kontaktformular!

Unsere Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

Die Themen, mit denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, sind normalerweise die gleichen. Nur der Blickwinkel ist natürlich ein anderer.

So sind die wichtigsten Themen und Rechtsfragen, in denen wir Mandanten in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit beraten, u.a. diese:

  • Bewerbungsverfahren / Stellenausschreibung (AGG etc.)
  • Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, „Teilzeit“
  • Geschäftsführervertrag
  • Rechtsfragen im Arbeitsverhältnis: Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld, Anspruch auf „Teilzeit“ etc.
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. fristlose Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage / Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Abwicklung Arbeitsverhältnis

Sie benötigen Rat von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu einem dieser Themen? Oder haben Sie ein anderes Anliegen im Arbeitsrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt in Köln unter 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Rechtsberatung für Betriebsräte – Ihre Interessen sind unser Anliegen

Als Betriebsratsmitglied treffen Sie immer wieder auf juristische Fragestellungen, sowohl auf persönlicher Ebene als auch in Bezug auf das gesamte Betriebsrat-Team.

Unsere Expertise erstreckt sich unter anderem auf:

    • Betriebsratsgründung: Unsere juristischen Fachleute stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen beim Aufbau eines
      Betriebsrats behilflich zu sein und Sie durch diesen umfassenden Prozess zu führen.
    • Freistellung für Betriebsräte: Wir beantworten Ihre Fragen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
      von ihren regulären Arbeitsaufgaben und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
    • Anfechtung von Betriebsratswahlen: Unsere Experten bieten Unterstützung bei der Anfechtung von
      Betriebsratswahlen und vertreten Ihre Interessen, ob gerichtlich oder außergerichtlich.
    • Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG: Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Mitbestimmungsrechten und unterstützen Sie dabei, diese effektiv durchzusetzen.
    • Beteiligungsrechte bei Personaleinstellungen, Eingruppierungen und Versetzungen nach § 99 BetrVG. Wir setzen uns als Arbeitsrechtsanwalt dafür ein, dass die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalmaßnahmen gewahrt und geschützt werden.
    • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten und Unterlassungsansprüchen: Wir vertreten Ihre Interessen konsequent und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung geltend zu machen und Unterlassungsansprüche durchzusetzen, falls Ihre Beteiligungsrechte nicht beachtet werden.

Suchen Sie einen kompetenten Anwalt, der Ihre Fragen als Betriebsrat klärt und Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt? Wir sind Ihr starker Partner in allen Fragen des Betriebsratsrechts. Sie erreichen uns in Köln 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de  oder über unser Kontaktformular!