Migrationsrecht

Migrationsrecht

Migrationsrecht

Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt und nicht EU-Bürger ist, erfährt in der Regel schnell, dass es oftmals nicht einfach ist, einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik zu erhalten. Das gilt, wenn man ohne beruflichen Grund nach Deutschland kommen will, aber auch, wenn man aus beruflichen Gründen zeitweise oder dauerhaft in die BRD ziehen will. Denn die gesetzlichen Regelungen im Aufenthaltsrecht sind umfangreich und komplex. Zusätzlich kommt es sehr stark auf den Einzelfall an.

Deswegen unterstützen wir Sie mit Standorten in Köln und Frankfurt am Main bundesweit im Ausländerrecht (Migrationsrecht) und vertreten Sie vor Behörden und vor Gericht! Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in mehreren Sprachen. Außerdem verfügen wir über ein Netzwerk von Dolmetschern für diverse Sprachen, um eine bestmögliche Beratung anbieten zu können.

Haben Sie Fragen zum Migrationsrecht oder benötigen Sie anwaltliche Unterstützung in einem Verfahren um einen Aufenthaltstitel oder in einem Einbürgerungsverfahren, sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns unter 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de oder über unser Kontaktformular!

Aufenthaltsrecht

Im Aufenthaltsrecht geht es darum, eine Erlaubnis zu erhalten, sich für einen begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum in Deutschland aufhalten zu dürfen. Die Vorgaben sind hier sehr unterschiedlich und abhängig von der Staatsangehörigkeit und davon, ob mit einem Land spezielle Regelungen für den Aufenthalt getroffen wurden. So existieren z.B. für Bürger aus Amerika (USA), Australien, Kanada und Japan oder auch für türkische Staatsangehörige spezielle Regelungen für den Aufenthalt in Deutschland.

Wir kümmern uns verlässlich darum, Ihre Fragen im Aufenthaltsrecht zu beantworten – ob Sie aus privaten Gründen nach Deutschland kommen wollen oder in der BRD einem Beruf nachgehen wollen. So kümmern wir uns u.a. um ein Visum (Privatvisum oder Geschäftsvisum), klären Einreisemöglichkeiten, kümmern uns um eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt in der EU. Und auch wenn Sie nach einer Trennung Sorge haben, den Aufenthaltstitel zu verlieren, unterstützen wir Sie gerne!

Für Absolventen und Fachkräfte 

Viele Studierende aus Drittstaaten wollen auch nach Ende des Studiums in Deutschland bleiben. In diesem Fall kümmern wir uns um einen Aufenthaltstitel als „blaue Karte EU“ sowie Niederlassungserlaubnis für Absolventen von Hochschulen. Ebenso sind wir Ansprechpartner für Fachkräfte bzw. qualifizierte Fachkräfte, die für die Arbeitssuche in Deutschland bleiben wollen.

Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer

Nicht zuletzt sind wir als Rechtsanwälte für Migrationsrecht und Arbeitsrecht selbstverständlich auch Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn es um eine Arbeitserlaubnis für Personen aus Nicht-EU-Staaten geht. Dabei beraten wir auch sehr spezifisch zum Arbeitserlaubnisrecht nach dem Fachkräftezuwanderungsgesetz und unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, eine Erlaubnis einzuholen. Wenn notwendig, kümmern wir uns auch darum, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchgeführt wird.

Sie haben Fragen zum Aufenthaltsrecht oder brauchen Unterstützung von einem Rechtsanwalt dabei, einen Aufenthaltstitel / ein Visum zu bekommen? Droht Ihnen die Ausweisung bzw. Abschiebung, weil Sie keine Aufenthaltserlaubnis besitzen? Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns unter 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de oder über unser Kontaktformular!

Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung

Auch wenn es darum geht, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten wollen, unterstützen wir Sie gerne. So klären wir Ihre Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit allgemein – auch zur sog. doppelten Staatsangehörigkeit.

Genauso prüfen und begleiten wir auch Anträge, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Themen sind hier z.B. auch die sog. Ermessenseinbürgerung, die Anspruchseinbürgerung und die Miteinbürgerung. Außerdem kümmern wir uns um Sonder- oder Härtefälle, die in diesem Bereich auftreten können (nicht gesicherter Lebensunterhalt, mangelnde Sprachkenntnisse etc.).

Sie wollen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und suchen einen Rechtsanwalt, der Sie im Verfahren unterstützt? Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns unter 0221/ 73 29 33 86 , per E-Mail an info@rechtsanwalt-dr-oeztuerk.de  oder über unser Kontaktformular!

Themen unserer Beratung im Migrationsrecht

  • Aufenthaltstitel: Aufenthaltserlaubnis; unbefristete Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung und Daueraufenthalt
  • Familienzusammenführung
  • Niederlassungserlaubnis
  • „blaue Karte EU“

 

  • Fachkräftezuwanderung
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (insbesondere Pflegeberufe)
  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland

 

  • Unterstützung in Ausweisungsverfahren und bei drohender Abschiebung