IT-Recht

IT-Recht

Auf dem Gebiet des IT-Rechts bzw. Internetrechts beraten wir unsere Mandanten bei allen Rechtsfragen, die Informationstechnologien betreffen. Dabei geht es insbesondere um Datenschutzrecht, Schutz des geistigen Eigentums (z.B. Lizenzierung von Software), Domainrecht, Probleme des Verbraucherschutzes und Abwicklung von Rechtsgeschäften über Onlineplattformen. Auch der Entwurf von rechtssicheren Verträgen spielt im Zusammenhang mit dem IT-Recht eine herausragende Rolle, was wir für unsere Mandanten übernehmen (z. B. IT-Projektverträge, Software-Verträge, IT-Pflegeverträge, Hardware-Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Internetshops und andere Verkaufsplattformen). Insbesondere folgende Dienstleistungen im IT-Recht bieten wir für unsere Mandanten an:

– Gestaltung individueller Verträge und AGB
– Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
– Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen
– Kennzeichenrechtlicge Fragestellungen
– Domainrechtliche Fragestellungen
– Datenschutzliche Fragestellungen
– Sicherheitsrechtliche Fragestellungen
– Rechtsfragen zu den Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien