Corona und Recht

Corona und Recht

Kanzlei Dr. Öztürk steht Ihnen als verlässlicher Partner auch in den schweren Zeiten der Pandemie zur Seite. Hierbei beraten zu den coronabedingten Änderungen der Gesetzes- und Rechtslage, die Sie betreffen bzw. betreffen können.

Das am 27. März 2020 erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz soll den durch Corona ins Straucheln geratenen Unternehmen helfen, die Krise zu überstehen. Aufgrund der drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das öffentliche Leben kommt es nämlich zu großen finanziellen Schwierigkeiten für Betriebe, die etwa behördliche Anweisungen befolgen müssen. Das Gesetz zielt auf diejenigen ab, denen coronabedingt die Existenzgrundlage weggebrochen ist und die aufgrund der eingetretenen Insolvenz verpflichtet gewesen wären, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Diesen von der Pandemie betroffenen soll trotz des Vorliegens von Insolvenzreife die Zeit gegeben werden, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und mit Gläubigern und Kapitalgebern Finanzierungsvereinbarungen bzw. Darlehen und Sanierungsabreden zu treffen, um die finanzielle Notlage und somit die Insolvenz zu überwinden.

Nun wurde dieses Gesetz zur Insolvenzaussetzung bis zum 30. April 2021 verlängert. Die Verlängerung soll den Schuldnern, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht, zugutekommen. Vorausgesetzt wird in der Regel, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wurde und die Hilfeleistungen zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet sind. Auf die Antragstellung soll es aber ausnahmsweise dann nicht ankommen, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich gewesen ist.

Die Corona-Pandemie hat aber auch auf andere Rechtsgebiete (z. B. Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, gewerbliches Mietrecht) Auswirkungen und betrifft Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Für eine ausführliche Rechtsberatung in diesem Zusammenhang vereinbaren Sie einen Termin mit uns an einem unserer Standorte in Köln oder Frankfurt am Main.